Fachanwalt für Arbeitsrecht für Geschäftsführer in Bielefeld: Vertretung von Geschäftsführern bei Vertragsschluss und -Beendigung

Jan Grimmelt LL.M. Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Datenschutzbeauftragter (TÜV)
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Bei einem Dienstverhältnis als Geschäftsführer ist besondere Sorgfalt geboten. Viele Schutznormen für Arbeitnehmer gelten für Geschäftsführer nicht, bei zugleich verschärfter Haftung.
Vor Unterzeichnung eines Geschäftsführeranstellungsvertrages – und auch bei dessen Beendigung – sollte daher zwingend ein Fachanwalt für Arbeitsrecht mit Erfahrung bei Geschäftsführeranstellungsverhältnissen kontaktiert werden!
Ich bin für Sie vor Allem in den folgenden Bereichen tätig:
LEISTUNGEN IM ÜBERBLICK
Gestaltung und Verhandlung von Dienstverträgen
Als Geschäftsführer erhalten Sie stets einen gesonderten Vertrag, den sogenannten Dienstvertrag oder Geschäftsführeranstellungsvertrag. Dieser Vertrag weist zahlreiche Besonderheiten im Vergleich zu „normalen“ Arbeitsverträgen auf. Zahlreiche Rechte, wie z.B. Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Urlaub usw., müssen ausdrücklich geregelt werden, denn die diesbezüglichen Gesetze greifen für Geschäftsführer nicht. Auch genießen Geschäftsführer keinen Kündigungsschutz, die gesetzlichen Kündigungsfristen nach § 621 BGB sind sehr kurz.
Es ist daher ratsam, längere Kündigungsfristen und eine Abfindungsregelung zu vereinbaren. Da Geschäftsführer mit ihrem Privatvermögen haften können, bedarf es zudem einer sinnvollen D&O-Versicherungsregelung (Geschäftsführer-Vermögenschadenhaftpflicht). Zuletzt können auch Regelungen für einen Gesellschafterwechsel aufgenommen werden.
Abwehr von Kündigungen
Regelmäßig genießen Sie als Geschäftsführer keinen Kündigungsschutz. Trotzdem sollte jede Kündigung einer Überprüfung zugeführt werden. Regelmäßig sind formelle Notwendigkeiten missachtet worden, Fristen nicht eingehalten oder es wird gar fristlos gekündigt. Zudem kann im Kündigungsfalle ein zuvor bestehendes Arbeitsverhältnis „wieder aufleben“.
Bei diesen sehr speziellen Rechtsfragen sollten Sie sich immer fachanwaltlich beraten lassen! Manche Situationen sind nicht so aussichtslos, wie es zunächst scheint.
Verhandlung von Aufhebungsverträgen
Die meisten Geschäftsführeranstellungsverhältnisse enden nicht durch Kündigung, sondern durch einen Aufhebungsvertrag. Hierbei sind nicht nur die „klassischen“ Fragen des Beendigungszeitpunktes, der Freistellung und einer etwaigen Abfindung zu klären. Sinnvoll ist es regelmäßig auch eine Kommunikationslinie zum Ausscheiden festzulegen, sich Gedanken über Zahlungen aus einem nachvertraglichen Wettbewerbsverbot zu machen und zudem die Entlastung des Geschäftsführers zu vereinbaren. Oft bieten umfangreiche Regelungen zu Tantiemen Anlass zu einer klaren vertraglichen Regelung. Lassen Sie sich beraten, ein guter Aufhebungsvertrag vermeidet Streit und sicher Ihre Rechte!
Durchsetzung finanzieller Ansprüche
Manchmal entsteht während oder nach Beendigung eines Dienstverhältnisses als Geschäftsführer Streit über verschiedene Zahlungen. Dies kann Tantiemeansprüche, einen Dienstwagen oder auch ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot mit Karenzentschädigung betreffen.
In solchen Situationen ist schnelles Handeln, und häufig auch Fingerspitzengefühl, gefragt. Gemeinsam prüfen wir Ihren Anspruch, besprechen die Vorgehensweise und machen die Zahlung im Anschluss geltend.
IHRE VORTEILE IM ÜBERBLICK
Beratung und gerichtliche Vertretung durch hochqualifizierten und -spezialisierten Fachanwalt für Arbeitsrecht
Umfassende Fachkenntnisse und langjährige Erfahrung im Arbeitsrecht
Für Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Führungskräfte
Jederzeit kurzfristige Termine möglich – in der Regel am selben Tag
Büro in bester Lage von Bielefeld mit kostenfreien Parkmöglichkeiten
Persönliche Termine oder Beratung per (Video)Telefonie
Umfassende Kostentransparenz
Mandantenstimmen
Worte können viel sagen. Aber echte Erfahrungen erzählen die ganze Geschichte. Hier erfahren Sie aus erster Hand, wie ich Mandanten geholfen habe, ihre Ziele zu erreichen und wieder Klarheit zu gewinnen. Lassen Sie andere für sich sprechen:
Was Mandanten an ihm schätzen:
Ihr Weg zu rechtlicher Klarheit.
Ich mache den Weg durchs Arbeitsrecht für Sie einfach und transparent. In nur wenigen Schritten erhalten Sie die Unterstützung, die Sie brauchen – direkt und unkompliziert.
1
Ihr Erstkontakt
Kurz, unverbindlich, direkt.
Sie melden sich telefonisch oder per Kontaktformular. Kurz und unverbindlich. Sie müssen keine Fallakte liefern, sondern einfach sagen, worum es geht. Bei Bedarf übernehme ich auch sämtliche Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung. Ihre Kontaktaufnahme via Telefon, Kontaktformular oder E-Mail löst keine Kosten aus.
2
Ersteinschätzung & Honorar
Sofort Klarheit. Auch finanziell.
Sie erhalten eine erste Einschätzung Ihrer Sachlage. Ich nenne Ihnen die nächsten sinnvollen Schritte und zeige transparent die Erfolgschancen auf – juristisch wie wirtschaftlich.
3
Beratung & Vertretung
Ihre Interessen konsequent durchsetzen.
Wir klären Ihre Situation und setzen Ihre Interessen durch. Ohne Wenn. Ohne Aber. Sie bekommen einen klaren Plan, eine transparente Vergütung und eine Durchsetzung, die nicht auf halbem Weg stehen bleibt.
Ihr direkter Weg zur Lösung.
Jan Grimmelt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Beschreiben Sie kurz Ihr Anliegen – und ich melde mich umgehend bei Ihnen zurück. Persönlich und unverbindlich. Ihre Daten behandle ich selbstverständlich streng vertraulich.