Als Geschäftsführer erhalten Sie stets einen gesonderten Vertrag, den sogenannten Dienstvertrag oder Geschäftsführeranstellungsvertrag. Dieser Vertrag weist zahlreiche Besonderheiten im Vergleich zu „normalen“ Arbeitsverträgen auf. Zahlreiche Rechte, wie z.B. Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Urlaub usw., müssen ausdrücklich geregelt werden, denn die diesbezüglichen Gesetze greifen für Geschäftsführer nicht. Auch genießen Geschäftsführer keinen Kündigungsschutz, die gesetzlichen Kündigungsfristen nach § 621 BGB sind sehr kurz.
Es ist daher ratsam, längere Kündigungsfristen und eine Abfindungsregelung zu vereinbaren. Da Geschäftsführer mit ihrem Privatvermögen haften können, bedarf es zudem einer sinnvollen D&O-Versicherungsregelung (Geschäftsführer-Vermögenschadenhaftpflicht). Zuletzt können auch Regelungen für einen Gesellschafterwechsel aufgenommen werden.