Fachanwalt für Arbeitsrecht in Bielefeld: Kündigung, Aufhebungsvertrag & mehr

Jan Grimmelt LL.M. Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Datenschutzbeauftragter (TÜV)
AUSGEZEICHNET
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Ein Mann mit Brille (Jan Grimmelt), blauem Nadelstreifenanzug, lila Krawatte und Einstecktuch lächelt.
Dunkelblaue, geschwungene Wellenlinien überlappen sich und bilden einen abstrakten Hintergrund.
Arbeitsrecht (Kündigung, Aufhebungsvertrag und Abmahnung) gehört in die Hände eines Fachanwaltes für Arbeitsrecht. Denn mit Zahnschmerzen gehen Sie auch zum Zahnarzt und nicht zum Allgemeinmediziner.

Ihre kompetente Rechtsberatung im Arbeitsrecht – Vertrauen Sie auf meine Erfahrung und Spezialisierung als Fachanwalt

Wer als Arbeitnehmer nicht gegen eine Kündigung klagt, erhält auch keine Abfindung!
Ich als erfahrener Fachanwalt für Arbeitsrecht weiß, welche Schritte einzuleiten sind und wie die Verhandlung über eine Abfindung bestmöglich geführt wird. Mein Schwerpunkt als Fachanwalt für Arbeitsrecht liegt in der Abwehr von Kündigungen und dem Verhandeln von Aufhebungsverträgen. Meine Erfahrungen zeigen, dass ich deutlich höhere Abfindungen verhandele als andere Anwälte oder Kanzleien. Meine Mandanten sollen am Ende mehr Geld bekommen, als sie erwartet hätten!
Sofern Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernehme ich gerne die Kommunikation und beschaffe die Kostenzusage.
Ich bin für Sie vorwiegend in den folgenden Bereichen tätig:

LEISTUNGEN IM ÜBERBLICK

Kündigung & Kündigungsschutzklage

Sie haben eine Kündigung erhalten? Warten Sie nicht ab und kontaktieren mich unverzüglich. Gegen eine Kündigung können Sie gerichtlich nur in einer sehr kurzen Zeit von drei Wochen nach Erhalt vorgehen.
Ich prüfe Ihre Kündigung und berate Sie umfassend hinsichtlich des weiteren Vorgehens und der Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage sowie der zu erzielenden Abfindung. Gemeinsam erörtern wir Ihre Ziele und besprechen die ideale Strategie.
Nur wer gegen eine Kündigung klagt, erhält auch eine Abfindung. Die Erfahrung zeigt: Aufgrund meiner langjährigen Erfahrung und hohen Spezialisierung gelingt es mir häufig, sehr hohe Abfindungen zu verhandeln.

Aufhebungsvertrag

Ihnen wurde ein Aufhebungsvertrag angeboten? Melden Sie sich zügig bei mir, die Erfahrung zeigt: Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht kann die Konditionen häufig deutlich verbessern! Viele Firmen gehen beim ersten Angebot nicht „aufs Ganze“, sondern lassen noch Verhandlungsspielraum offen.
Gemeinsam loten wir aus, wo die Grenze liegt und erreichen diese – oder gehen noch darüber hinaus. Eine Sperrzeit bei der Arbeitsagentur erhalten Sie (fast) nie, wenn ich Ihren Aufhebungsvertrag verhandelt habe.
Regel Nummer 1: Unterschreiben Sie nichts, bevor wir miteinander telefoniert haben! Wenn Sie schon unterzeichnet haben melden Sie sich ebenfalls schnellstmöglich. Häufig kann ich einen Aufhebungsvertrag erfolgreich anfechten und Ihre Abfindung erhöhen oder eine Sperrzeit bei der Abfindung umgehen.

Gehalts‒, Überstunden oder Urlaubsabgeltungsansprüche

Ihr Arbeitgeber hat das letzte Gehalt nicht oder nur teilweise gezahlt? Sie haben Überstunden, die nicht ausbezahlt werden oder bekommen Ihre Urlaubsabgeltung nach Kündigung nicht? Ihr Arbeitgeber will trotz Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (gelber Schein) nicht zahlen und zweifelt Ihre Krankheit an? Melden Sie sich, wenn das Gehalt fehlt, ist Eile geboten. Ich rechne Ihren Anspruch aus und setze diesen durch. So schnell wie möglich.

Mobbing

Ihr Arbeitgeber behandelt Sie unfair, gibt Ihnen unangenehme Arbeitszeiten oder Aufgaben? Häufig stellt dies bereits Mobbing dar – und das ist gesetzlich verboten. Ich höre mir Ihre Situation an, schätze die rechtlichen Möglichkeiten ab und arbeite mit Ihnen eine Strategie aus. Gemeinsam gehen wir gegen das Mobbing vor und schaffen einen angenehmen Arbeitsplatz. Oder führen Ihr Arbeitsverhältnis zur Beendigung – natürlich nur gegen Abfindung!

Arbeitszeugnisse

Ein Arbeitszeugnis ist für Ihre weitere Karriere oft von hohem Wert. Viele Formulierungen sind eine versteckte Falle, häufig sind Ihre Aufgaben nicht aufgeführt oder der Arbeitgeber bewertet Sie bewusst zu schlecht. Ich sehe mir Ihr Zeugnis an und teile Ihnen detailliert mit was gut ist und was nicht. Sollten Sie danach Änderungswünsche haben formulieren wir gemeinsam Ihr Wunschzeugnis – und setzen es gegen Ihren (Ex)Arbeitgeber durch.

Arbeitsverträge

Sie wechseln den Job oder haben im laufenden Arbeitsverhältnis einen neuen Arbeitsvertrag bekommen? Moderne Arbeitsverträge sind häufig sehr lang, und teilweise auch schwer zu verstehen. Ich prüfe Ihren Arbeitsvertrag, kläre alle offenen Fragen und sage Ihnen, worauf Sie achten müssen. Gerne gebe ich Ihnen bessere Formulierungen an die Hand, bei Bedarf helfe ich auch bei der Durchsetzung!

Abmahnung

Sie haben eine (unberechtigte) Abmahnung erhalten? Da eine Abmahnung oftmals als Vorstufe zu einer Kündigung ergeht, sollten Sie die Abmahnung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht überprüfen lassen. Die meisten Abmahnungen sind unwirksam. Gerne sehe ich mir Ihre Abmahnung an und übernehme die Korrespondenz mit dem Arbeitgeber inklusive einer Gegendarstellung – bis die Abmahnung wieder entfernt ist.

Entfristungen

Sie haben einen befristeten Arbeitsvertrag? Sie haben vielleicht schon die Mitteilung bekommen, dass Ihr Vertrag nicht verlängert wird? Viele befristete Verträge sind unwirksam. Häufig sind Formalien falsch, der Arbeitgeber kann den angegebenen Befristungsgrund nicht beweisen oder die Befristung ist rechtsmissbräuchlich.
Ich überprüfe Ihre Verträge und setze die Entfristung durch. Damit Sie künftig Planungssicherheit haben. Gegen eine Befristung können Sie während der gesamten Vertragsdauer vorgehen, und bis zu drei Wochen nach Vertragsende. Es ist also nie zu früh, sich beraten zu lassen.

Rückzahlung von Fortbildungskosten

Viele Arbeitgeber lassen ihre Arbeitnehmer bei teuren oder längeren Fort- und Weiterbildungen einen Fortbildungsvertrag mit Rückzahlungsvereinbarung unterzeichnen. Sollte der Arbeitnehmer zu einem späteren Zeitpunkt kündigen oder unter bestimmten Voraussetzungen gekündigt werden, verlangt der Arbeitgeber die Fortbildungskosten meistens zurück. Haben Sie Sorge vor einer Rückzahlung oder wurden Sie von Ihrem Arbeitgeber gar schon zur Zahlung aufgefordert? Lassen Sie Ihren Fortbildungsvertrag oder Ihre Rückzahlungsvereinbarung prüfen! Die allermeisten Vereinbarungen sind klar unwirksam, und Sie müssen nichts zahlen!

Leidensgerechter Arbeitsplatz

Wenn Sie unter körperlichen Einschränkungen und Beschwerden leiden, die Ihnen die Berufsausübung erschweren oder gar ausschließen, müssen Sie dies nicht hinnehmen. Ihnen steht in der Regel ein sogenannte „leidensgerechter Arbeitsplatz“ zu, das heißt, Ihr Arbeitgeber muss Sie so beschäftigen, dass Sie Ihren Job ohne gesundheitliche Belastungen ausüben können. Der Anspruch besteht unabhängig von einer etwaigen Schwerbehinderung oder Gleichstellung und steht grundsätzlich jedem Arbeitnehmer zu. Kontaktieren Sie mich und lassen Sie sich beraten! Gemeinsam prüfen wir, wie wir Ihr leidensgerechter Arbeitsplatz aussehen könnte, im Anschluss setze ich Ihren Anspruch durch.

IHRE VORTEILE IM ÜBERBLICK

Beratung und gerichtliche Vertretung durch hochqualifizierten und -spezialisierten Fachanwalt für Arbeitsrecht

Umfassende Fachkenntnisse und langjährige Erfahrung im Arbeitsrecht

Für Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Führungskräfte

Jederzeit kurzfristige Termine möglich – in der Regel am selben Tag

Büro in bester Lage von Bielefeld mit kostenfreien Parkmöglichkeiten

Persönliche Termine oder Beratung per (Video)Telefonie

Umfassende Kostentransparenz

Mandantenstimmen

Worte können viel sagen. Aber echte Erfahrungen erzählen die ganze Geschichte. Hier erfahren Sie aus erster Hand, wie ich Mandanten geholfen habe, ihre Ziele zu erreichen und wieder Klarheit zu gewinnen. Lassen Sie andere für sich sprechen:

Was Mandanten an ihm schätzen:

Ihr Weg zu rechtlicher Klarheit.
Ich mache den Weg durchs Arbeitsrecht für Sie einfach und transparent. In nur wenigen Schritten erhalten Sie die Unterstützung, die Sie brauchen – direkt und unkompliziert.
1
Ihr Erstkontakt
Kurz, unverbindlich, direkt.
Sie melden sich telefonisch oder per Kontaktformular. Kurz und unverbindlich. Sie müssen keine Fallakte liefern, sondern einfach sagen, worum es geht. Bei Bedarf übernehme ich auch sämtliche Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung. Ihre Kontaktaufnahme via Telefon, Kontaktformular oder E-Mail löst keine Kosten aus.
2
Ersteinschätzung & Honorar
Sofort Klarheit. Auch finanziell.
Sie erhalten eine erste Einschätzung Ihrer Sachlage. Ich nenne Ihnen die nächsten sinnvollen Schritte und zeige transparent die Erfolgschancen auf – juristisch wie wirtschaftlich.
3
Beratung & Vertretung
Ihre Interessen konsequent durchsetzen.
Wir klären Ihre Situation und setzen Ihre Interessen durch. Ohne Wenn. Ohne Aber. Sie bekommen einen klaren Plan, eine transparente Vergütung und eine Durchsetzung, die nicht auf halbem Weg stehen bleibt.
Ihr direkter Weg zur Lösung.
Jan Grimmelt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Beschreiben Sie kurz Ihr Anliegen – und ich melde mich umgehend bei Ihnen zurück. Persönlich und unverbindlich. Ihre Daten behandle ich selbstverständlich streng vertraulich.